Ablauf und Kosten

Kosten

Alle Kosten der Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Diese finden Sie auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer  hier.

Private Krankenkassen und Beihilfestelle Psychotherapie

Grundsätzlich werden die Kosten der Therapie von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle übernommen. 

Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Honorar je Sitzung 2,7-fach bis 3,5-fach ist und über dem 2,3-fachen GOP-Satz liegt. Möglicherweise bekommen Sie nur einen Teil der Kosten durch Ihrer private Versicherung / Beihilfestelle erstattet. Dies richte sich nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, zu welchen Bedingungen und Konditionen eine ambulante Psychotherapie übernommen wird.

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten meiner Privatpraxis nur in Ausnahmefällen. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse bezüglich einer möglichen Kostenübernahme.

Hier finden Sie hilfreiche weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren auf der Webseite therapie.de .

Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall entfallen Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse und es müssen keine Diagnose(n) an Ihre Krankenkasse  weitergegeben werden. Für manche ist dies ein Vorteil.

Unter Umständen können Sie die Therapiekosten als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. 


Familiencoaching

Neben der Psychotherapie biete ich zusätzlich systemisches Familiencoaching an. 

Bei einigen Frage- und Problemstellungen ist (noch) keine Psychotherapie indiziert und das systemisches Coaching kann Sie beim Finden von Lösungen unterstützen.

Erfahren Sie hier mehr dazu.

Das Honorar liegt hierbei bei  180 € inklusive Umsatzsteuer für ebenfalls 50 Minuten.

Familiencoaching / Familientherapie und Erziehungsberatung sind private Leistungen die nicht der in der GOP enthalten sind und nicht von den Krankenkassen erstattet werden können. 


Terminabsage

Bei Terminabsagen später als 24 Stunden vor Terminbeginn, stelle ich 80% des vereinbarten Satzes je Sitzung in Rechnung.